Teilnahmebedingungen

 

  1. Teilnehmer/innen: Teilnahmeberechtigt sind alle ambitionierten Radsportler/innen ab dem Jahrgang 1999. Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen die schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Lizenzinhaber der Leistungsklasse C und Lizenzinhaber der Seniorenklassen ohne Leistungsklassenzuordnung sind teilnahmeberechtigt. Nicht teilnahmeberechtigt sind Professional-Radsportler und Radrennsportler-Lizenzfahrer der Leistungsklassen B und A.

  2. Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt ausschließlich über die Homepage: www.zollernalbtour.de Nachmeldungen sind möglich.

  3. Teilnahmegebühr und Akkreditierung: Die Teilnahmegebühr ist der Ausschreibung zu entnehmen und per Überweisung im Voraus zu bezahlen. Nach Eingang der Nennung und der Teilnahmegebühr werden die angenommenen Teilnehmer in die Teilnehmerliste aufgenommen und als Teilnehmer veröffentlicht unter: www.zollernalbtour.de
    Bei der Akkreditierung ist der Personalausweis vorzulegen. Teilnehmer unter 18 Jahren legen zusätzlich die schriftliche Einverständniserklärung vor.

  4. Rennende: Die jeweilige Etappe endet mit der Runde, in welcher der Rennsieger über die Ziellinie fährt. Für Fahrer die dann nach ihrer Zieldurchfahrt einen Rundenrückstand haben, wird die Fahrtzeit für die fehlende/n Runde/n hochgerechnet.

  5. Zeitnahme: Jeder Teilnehmer erhält bei der Akkreditierung einen Transponder, der gemäß dem Merkblatt anzubringen ist. Die Zeitnahme erfolgt durch den Transponder. Der Transponder ist nach dem Wettbewerb zurück zu geben. Ein nicht zurückgegebener Transponder wird dem Teilnehmer mit 70,- € in Rechnung gestellt. Jeder Teilnehmer erhält weiterhin eine Startnummer die während der Zollernalbtour auf dem Rücken zu tragen ist. Die Startnummer ist ebenfalls zurück zu geben. Eine nicht zurückgegebene Startnummer wird dem Teilnehmer mit 10,- € in Rechnung gestellt.

  6. Teamwertung: Teams starten mit einheitlichem Trikot. Ein Team setzt sich aus mindestens 3 Fahrern eines Vereins, einer Firma oder eines Freundeskreises zusammen. Gewertet werden bei jeder Etappe die 3 Zeitschnellsten eines Teams. Dabei können die Fahrer unterschiedlichen Wertungsklassen angehören. Das Team mit der geringsten Gesamtzeit nach drei Etappen gewinnt die Teamwertung.

  7. Strecke: Die Strecken sind während der Rennen für den öffentlichen Verkehr abgesperrt.

  8. Fahrrad: Für die Zollernalbtour sind nur Rennräder zugelassen. Der Teilnehmer hat sich zu versichern, dass sich sein Material in einem einwandfreiem Zustand befindet, damit er sich und andere nicht gefährdet. Nicht zugelassen sind Lenkeraufsätze und Scheibenlaufräder aller Art, Fahrradanhänger, Packtaschen und andere Zuladungen, Metall- und Glasflaschen.

  9. Helmpflicht: Für die Zollernalbtour besteht uneingeschränkte Helmpflicht.

  10. Körperliche Verfassung, Versicherung und Haftung: Jeder Teilnehmer hat sein gesundheitlichen Voraussetzungen zur Teilnahme an der Zollernalbtour selbst zu prüfen und zu verantworten. Jeder Teilnehmer hat sich vor der Zollernalbtour um eine Privathaftpflichtversicherung zu bemühen und eine solche gegebenenfalls vor der Teilnahme abzuschließen. Der Veranstalter übernimmt für entstehende Schäden keinerlei Haftung.

  11. Materialwechsel und Behebung von Defekten: Die eigene Behebung von Defekten ist möglich und sollte am rechten Straßenrand stattfinden. Die Zollernalbtour wird durch zwei neutrale Materialfahrzeuge und einen Besenwagen begleitet.

  12. Leistungen des Veranstalters: vgl. Ausschreibungstext

  13. Rücktrittsregelungen: Wer sich bis 3 Wochen vor der Veranstaltung wieder abmeldet erhält 50% der Teilnahmegebühr zurück. Ein späterer Rücktritt ist nicht möglich.

  14. Regelverstöße: Wer gegen die Teilnahmebedingungen verstößt kann vom Veranstalter aus der Zollernalbtour genommen werden. Es erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Zum sofortigen Ausschluss führen die Gefährdung anderer Teilnehmer durch unsportliches Verhalten, das Verlassen der Rennstrecke und das Mitführen von Glasgefäßen.
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Medienpartner:
Zollern-Alb-Kurier